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   ArbG Hamburg, 31.10.2014 - 1 BV 4/13   

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https://dejure.org/2014,79238
ArbG Hamburg, 31.10.2014 - 1 BV 4/13 (https://dejure.org/2014,79238)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2014 - 1 BV 4/13 (https://dejure.org/2014,79238)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 1 BV 4/13 (https://dejure.org/2014,79238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 99 Abs 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 1 TVG, BauRTV
    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - Baugewerbe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 700/05

    Trockenbaumonteur - Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.10.2014 - 1 BV 4/13
    Wenn ein Arbeitnehmer ohne entsprechende Ausbildung vergütungsmäßig mit einem Ausgebildeten gleichgestellt werden soll, ist es sachgerecht zu verlangen, sich durch Berufsausübung Fertigkeiten anzueignen, die denen des Ausgebildeten gleichwertig sind (vgl. BAG vom 14. November 2007, AP Nr. 298 zu § 1 Tarifverträge: Bau; LAG Nürnberg vom 15. August 2006, Az. 7 Sa 700/05, juris, beide zur insoweit vergleichbaren Regelung der Lohngruppe 3).
  • LAG Hamburg, 10.12.2015 - 2 TaBV 14/14

    Eingruppierung - einvernehmliche Verlängerung der Wochenfrist für

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Teil-Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2014 - 1 BV 4/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Anträgen der Arbeitgeberin zu 1. bis 4., 6. bis 9., 11., 14., 15., 17., 20., 22., 25. bis 35. und 38. bis 47. jeweils mit der Maßgabe stattgegeben wird, dass die Zustimmung des Betriebsrats nicht ersetzt wird, sondern festgestellt wird, dass die Zustimmung als erteilt gilt.

    Das Arbeitsgericht hat sodann durch Teil-Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 1 BV 4/13 - (Bl. 325 d.A.) den Anträgen der Arbeitgeberin zu 1. bis 4., 6. bis 9., 11., 14., 15., 17., 20., 22., 25. bis 35. sowie 38. bis 47. mit der Maßgabe stattgegeben, dass die vom Betriebsrat jeweils verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung der jeweiligen Arbeitnehmer in Lohngruppe 2 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ersetzt wird.

    Außerdem hat es durch Beschluss der Vorsitzenden vom 03. November 2014 - 1 BV 4/13 - (Bl. 351 d.A.), für die Beteiligten ausgefertigt (wohl irrtümlich) unter dem 31. Oktober 2014 (Bl. 354 d.A.), das Beschlussverfahren hinsichtlich der Anträge der Arbeitgeberin zu 5., 10., 12., 13., 18., 21., 23., 36., 37., 48., 50., 62., 63., 71. bis 73., 76., 78., 83. und 96. nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten eingestellt.

    den Teil-Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2014 - 1 BV 4/13 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin zu 1. bis 4., 6. bis 9., 11., 14., 15., 17., 20., 22., 25. bis 35. sowie 38. bis 47. abzuweisen.

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